Rechtskunde (Fach) / Fristlose Kündigung (Lektion)

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  • Welche Voraussetzung muss dafür gegeben sein? der AG kann aus wichtigen Gründen das Arbeitsverhältnis jederzeit fristlos auflösen er muss die Vertragsauflösung schriftlich begründen,wenn die andere Partei dies verlangt wenn die Vertrauensgrundlage zerstört ist ist auch von der Dauer und der Natur des Vertragsverhältnisses abhängig fristlose Entlassung durch wichtigen Grund ist auch in der Sperrfrist möglich
  • Definition fristlose Kündigung es ist ein Notventil und ist immer dann zulässig, wenn sich ein gestörtes Arbeitsverhältnis durch weniger einschneidende Massnahmen wieder in Ordnung bringen lässt.
  • Welche 2 Grundregeln lassen sich aus dem Begriff der "Unzumutbarkeit" ableiten? objektiv vorliegende Unzumutbarkeit ausser der fristlosen Kündigung kein anderes Mittel da ist, um die Störung eines Arbeitsverhältnisses zu beheben
  • Durch welche Gründe kann es zur fristlosen Kündigung führen? absichtliche Vermögensschädigung ( wenn falsches Verhalten dem AN nachgewiesen werden kann) Verletzung der Treuepflicht / Fürsorgepflicht ( Konkurrenzierung des AG) Groben Verletzungen des menschlichen Anstandes ( (Tätlichkeiten / Drohungen) Weigerungen, konkrete Weisungen des AG auszuführen
  • Besonderheit gilt in diesen Fällen: 1 der AN nicht pünktlich ist 2. seine Arbeit schlecht ausführt darf er in der Regel nur im Wiederholungsfall und nach ausdrücklicher Verwarnung und Androhung entlassen werden kann er nicht einfach fristlos entlassen werden WICHTIG: bei Zahlungsunfähigkeit des AG, kann der AN das Verhältnis fristlos auflösen!
  • Was gilt bei der UNGERECHTFERTIGTEN fristlosen Entlassung? der AN hat Anspruch auf dessen was er verdient hätte die Entlassung wird in eine ordentliche Kündigung umgewandelt neben der Lohnzahlung bis zum ordentlichen Kündigungstermin gehören auch alle übrigen Ansprüche, die der AN geltend machen könnte um den AN wirksam vor ungerechten fristlosen Entlassungen zu schützen, gibt es dem Richter die Möglichkeit, dem AN eine Entschädigung von max. 6 Monatslöhnen zu bezahlen lassen!