Rechtskunde (Fach) / Rechte von AG (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 13 Karteikarten
Prüfung
Diese Lektion wurde von annesi erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Stelle AN gegen AG: Welche sind die 2 wichtigsten Pflichten im Vergleich? Vermögensrechtliche Pflicht: AN AG Arbeitspflicht ⇔ Lohnzahlungspflicht Personenrechtliche Pflichten: AN AG Treuepflicht ⇔ Fürsorgepflicht ⇒ HAFTUNG ⇐
- Welche weitere Pflichten zählen zum AG? Nenne 4! Lohnfortzahlung Bereitstellen von Arbeitsgeräten Gewährung von Ferien und Freizeit Gleichbehandlungspflicht Ausstellung eines Zeugnisses Informations- und Konsultationspflicht Auslagenersatz Lohnnachgenuss
- Nach welchen Kriterien stellt sich der Lohn zusammen? Lohnhöhe Lohnarten Lohnsicherung Zulagen
- Erkläre das mit der Lohnhöhe etwas genauer. unterliegt der freien Vereinbarung der AN wird nicht für den Erfolg seiner Tätigkeit, sondern für die Arbeit als solche und "zur Verfügung stehen" Lohngleichheit für Mann & Frau Ausländische Arbeitskräfte müssen zu den Orts- und betriebsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen angestellt werden für viele Gesamtarbeitsverträge gelten Mindestlöhne
- Erkläre das mit den Lohnarten etwas genauer. Zeit- und Akkordlohn Naturallohn Zulagen: Erfolgsvergütung, Beteiligung am Geschäftsergebnis, Provision
- Welche Zulagen gibt es beim Lohn? Beteiligung am Geschäftsergebnis (Gewinn- und Umsatzbeteiligung) 13. Monatslohn, Gratifikation (= nicht im voraus bezifferbare Vergütung), dazu gehören auch der Bonus (an den Mitarebeiter ausgerichtete variable Vergütung) sowie die Sondervergütungen ( irgendeine Art,entsprechend der vertraglichen Vereinbarung) Kinder - und FamZg: Kinder - und Ausbildungszulagen werden ausgerichtet, bei KK und Unfall für die laufenden 3 Monate weiter vergütet. Teuerungsausgleich: setzt eine vertragliche Abmachung voraus
- Erkläre das mit der Lohnsicherung etwas genauer. Existenzminimum: Pfändungsschutz, sichert der Familie das notwendige Einkommen Gegenforderung:darf vom AG nur soweit verrechnet werden,damit das Existenzminimum geschützt ist. ⇒ diese Bestimmung ist zwingend! Abreden über die Verwendung: der AN soll nicht verpflichtet werden können, anstatt seine Lohnes Waren anzunehmen. Lohnzession: künftige Lohnforderungen dürfen nur zur Sicherung famielienrechtlicher Unterhalts- und und Unterstüzungspflichten abgetreten werden. Konkursprivileg: bei Konkurs des AG, geniesst der AN als Gläubiger der Forderungen, 1. Klasse!
- Nach der Lohnsicherung als 1. Hauptmerkmal gilt auch noch die Fürsorgepflicht des AG, erkläre dies genauer. (Schutz) " SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEIT DES AN" Schutz der Persönlichkeit ( z.B. den Gleichbehandlungsgrundsatz) Schutz des Vermögens Forderungen des wirtschaftlichen Fortkommens (z.B. Arbeitszeugnis)
- Was ist bei der " Verhinderung mangels Arbeitszuteilung" genauer gemeint? AN hat Anspruch auf vertragsgemässe Beschäfigung und Entlöhnung. Kann der AN seiner Arbeit nicht nachgehen, z.B. aus technischen Gründen oder Verzug einer Lieferung hat der AN Anspruch auf seinen Lohn! Diese Regelung bestimmt den sog. Annahmeverzug. doch auch den AG kann es unverschuldet treffen, z,B. durch Betriebsstörungen in Folge eines Unwetters. Dann kann er mit dem AN vereinabren, das er ggf. Mehr- bzw. Überstunden kompensiert. Kann die Firma den AN nicht meh beschäftigen wegen mangels Aufträgen, können auch Zwangsferien angeordnet werden!
- Was gilt bei Krankheit , Unfall, SSW, Millitärdienst und anderes? (subjektive + objektive Gründe) KK, Unfall, Militärdienst und SSW sind subjektive Gründe. Sie liegen in der Person des AN und so hat er Anspruch auf Lohn! Währen der Mutterschaft ist der AG zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Bei Krankheit der Kinder hat der AN Anspruch auf bis zu 3 Tage Freizeit. Objektive Gründe sind z.B. Strassensperren, Streiks oder Lawinenabgänge, sie begründen KEINEN Lohnanspruch!
- Welche 2 Voraussetzungen gelten für den Lohnanspruch? der AN muss ohne sein Verschulden an der Leistung verhindert sein das Arbeitsverhältnis muss bereits 3 Monate gadauert haben oder fest für mehr als 3 Monate eingegangen worden sein.
- Wann gilt kein Lohnanspruch? bei Erkrankung während des unbezahlten Urlaubes, da während dieser Zeit keine Arbeitspflicht besteht.
- Wie genau und lange gestaltet sich der Lohnanspruch? sind alle Bedingungen erfüllt erhält der AN im 1. Jahr 3 Wochen Lohn! Alle weiteren Jahre sind vertraglich geregelt. im Falle eines Unfalls, greift die Unfallversicherung! alle AN sind obligatorisch gegen BU, BK, und gegen ausserberufliche Unfälle (NBU) bei einer Arbeitszeit von min. 8 Std./Woche versichert! ab dem 3. Tag greift die Taggeldversicherung von 80% des versicherten Lohnes ( sie deckt in er Regel für 730 Tage beim Erwerbsausfall) wer länger ausfällt hat einen Anspruch auf IV
