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Latein Studienberechtigung (Fach) / Sozialpädagogische Rechtsgebiete (Lektion)

Gesetze & Co

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  • Was bedeutet Familie rechtlich? mind. 2 Generationen Personengemeinschaft mit Netz aus Rechten und Pflichten ->Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft, Pflicht zur Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung der Kinder durch die Eltern, gegenseitige Unterhaltsansprüche, gegenseitiges Erbrecht, Pflicht zur Haushaltsführung, Recht zur Erwerbstätigkeit der Eltern, Dienstleistungspflicht der Kinder…
  • Stellung der Familie im Grundgesetz Art. 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
  • § 1591 Mutterschaft Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. = Konflikt zwischen genetischer und gebärender Mutter zugunsten der Geburtsmutter entschieden. à Es gibt keine Anfechtung der Mutterschaft!
  • § 1592 Vaterschaft Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
  • Klärung der biologischen Abstammung §1598 •Genetische Abstammung eines Kindes kann seit 2008 ohne Anfechtung der Vaterschaft festgestellt werden. Betroffene MÜSSEN in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen. Wenn Kindeswohl geschützt werden muss, kann Verfahren ausgesetzt werden. So kann Anspruch nicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt durchgesetzt werden und nimmt somit Rücksicht auf das minderjährige Kind.
  • Anfechtung der Vaterschaft § 1600 (1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind: 1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht, 2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, 3. die Mutter und 4. das Kind.
  • Verwandtschaft §1589 BGB = leibl. Abstammung/Adoption Der Grad der Verwandtschaft (somit auch Schwägerschaft) richtet sich nach der Anzahl der sie vermittelnden Geburten.
  • Erbrecht Der Verstorbene wird im juristischen „Erblasser“ genannt, die Erbschaft „Nachlass“ Zum vererbten Vermögen gehören sowohl positives Vermögen als auch negatives (Schulden und Verbindlichkeiten) Wer erben soll, kann durch Testament oder Erbvertrag bestimmt werden. Ansonsten gesetzliche Erbfolge!
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  • Gesetzliche Erbfolge Erben erster Ordnung :Verwandte gerade Absteigender Linie  Erben zweiter Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge Erben dritter Ordnung: Großeltern und Nachkommen Erben vierter Ordnung: Urgroßeltern und Abkömmlinge  
  • Was bedeutet Erbvertrag und Testament? Erbvertrag: -Rechtsgeschäft zwischen 1 oder 2 Partnern -muss notariell beurkundet werden -ist bindend =keine einseitige Änderung mehr. Testament: -muss persönlich verfasst werden (handschriftlich schreiben und unterschreiben) -einfacher, da kein Notar erforderlich
  • Elterliche Sorge § 1626 Was umfasst die elterliche Sorge? Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigen verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
  • Wann liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor? -Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet sind -Eltern nach der Geburt heiraten und die Vaterschaft des Ehemannes feststeht. -nicht miteinander verheiratete Eltern, die eine Sorgeerklärung abgeben -nicht miteinander verheiratete Eltern, denen gemeinsame Sorge vom Familiengericht übertragen wurde -getrennt lebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht, deren Antrag auf Alleinsorge abgelehnt wurde.
  • Wann liegt ein alleiniges Sorgerecht vor? -Mutter bei Geburt des Kindes ledig ist -Vater, dessen Vaterschaft feststeht die Alleinsorge vom Familiengericht mit Zustimmung der Mutter erhalten hat-Mutter oder Vater, haben nach der Trennung einen Antrag auf Alleinsorge gestellt und das Familiengericht hat dem stattgegeben-Vater oder Mutter, die aufgrund von Störungen im Elter-Kind-Verhältnis kraft Gesetzes oder gerichtlicher Anordnung das Alleinsorgerecht erhalten haben.
  • Was ist das "kleine" Sorgerecht? Der Ehegatte eines alleinsorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens (§ 1687 b BGB)   -Dem Lebenspartner, der mit einem alleinsorgeberechtigten Elternteil eine Lebenspartnerschaft führt, steht im Einvernehmen mit dem alleinsorgeberechtigten Elternteil ein Mitentscheidungsrecht in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu (§ 9 LPartG)
  • Was umfasst die Personensorge? § 1631 Die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen zu erziehen zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht  auf gewaltfreie Erziehung.
  • Was bedeutet Kindeswohl? Eindeutige Definition gibt es nicht. Wohl des Kindes ist Leitlinie der elterlichen Sorge Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Gefährdung des Kindeswohls § 1666 Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
  • Trennung der Eltern § 1687 Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.
  • Ruhen der elterlichen Sorge § 1671 Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der Elterlichen Sorge allein überträgt.
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