Rechtskunde (Subject) / Kündigungsschutz (Lesson)
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- Vor was soll der AN geschützt werden? Missbräuchliche oder Kündigung zur Unzeit
- Was definiert die missbräuchliche Kündigung? gehört zum sachlichen Kündigungsschutz definiert die Kündigung die aus bestimmten missbräuchlichen Gründen ausgesprochen wird
- Welche Gründe gibt es für eine missbräuchliche Kündigung? z.B. persönliche Eigenschaft des Gekündigten ( Rasse, Geschlecht, Herkunft) der Gekündigte eine verfassungsmässiges Recht ausübt Entstehung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln (Gratifikation) weil er nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gemacht hat ( Ferienentschädigung, Überstunden) Weil er Militär-, Zivilschutz- oder MFD- oder Rotkreuzdienst leistet weil der AN einem AN- Verband angehört
- Wie kann die missbräuchliche Kündigung nachgewiesen werden? Beweislastumkehr: der AG ist beweispflichtig! Für die Missbrauchsgründe ist grundsätzlich der Gekündigte beweispflichtig!
- Wer hat Anspruch nach einer missbräuchlichen Kündigung? wird einer Partei gekündigt, wird die Kündigung nicht aufgehoben und das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, sondern die Kündigung begründet als Sanktion einer finanziellen Entschädigungspflicht! Der Richter entscheidet wie hoch es ist.Es darf max. dem Lohn des AN für 6 Monate entsprechen! der AN muss bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist schriftliche Einsprache machen
- Was gilt bei den Sperrfristen im Falle einer KK, SSW und weiteren Härtefällen? Wann darf de AN nicht gekündigt werden? Der AG darf nach Ablauf der Probezeit das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, wenn: die andere Partei schw. obligatorischen Millitär- oder Zivilschutz leistet ⇒ muss zuvor vom AG bewilligt worden sein der AN ohne sein eigenes Verschulden durch KK, Unfall ganz oder gar teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist.
- Wie lange gilt die Sperrfrist bei Krankheit und Unfall während dem 1. Dienstjahr 2 - 5. Dienstjahr und ab dem 6. Dienstjahr? 1. Dienstjahr: 30 Tage 2 - 5. Dienstjahr: 90 Tage ab dem 6. Dienstjahr: 180 Tage Ist es stets der "gleiche Grund" wird durchgezählt und nicht immer wieder angehängt!
- Was geschieht wenn man während der Kündigungsfrist krank wird? (Sperrfrist) die Tage werden am Ende "automatisch" drangehängt und der Kündigungstermin verschiebt sich nach hinten!
- Wie lange gilt die Sperrfrist bei der SSW? während der ganzen SSW und 16 Wochen danach!
- Beispiel für Berrechnung der Sperrfrist: Angestellt am 1.8.2003 Kündigung 10.01.2006 Beginn SSW 16.02.2006 1. Teil Kündigungsfrist vom 10.01.- 15.02.2006 Sperrfrist SSW bis Geburtstermin 11.11.2006 Geburt 11.11.2006 Sperrfrist Wochenbett 12.11.2006 - 04.03.2007 2. Teil Kündigungsfrist (restlichen Tage):05.03.07 bis 19.05.07 Monatsrundung: 20.5 -31.5.2007 Neue Kündigungsfrist 01.02.2006 - 31.05.2007 Angestellt am 1.08.03, gekündigt 10.01.2006 ⇒ reg. Kündigungsfrist beginnt am 01.02.für 3 Monate da aufgerundet wird. meldet SSW am 15.02 ⇒ Beginn 16.02 - errechneter Termin 11.11.2006 ⇒ vom 01.02. bis 15.02 bereits 15 Tage der 3 monatigen Kündigung aufgebraucht. Schutz während der ganzen SSW + 16 Wochen danach: Geburt 11.11.06 + 16 Wochen = 04.03.2007 2. Teil der übrigen fehlenden Tage der regulären Kündigung beginnt ⇒ 05.03. - 19.05.2007 es wird aufgerundet, da Mitte Monat ⇒ 31.05.2007 neue und endgültige Kündigungsfrist vom 01.2.2006 - 31.05.2007.
